Nach OVG-Urteil: Versorgungssicherheit bleibt zentrale Herausforderung


Niederrhein/Münster, 12. Juni 2026 – Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ändert nichts an einer grundlegenden Herausforderung für die Region Ruhr und ganz NRW: Die Versorgung mit heimischen Rohstoffen muss auch in Zukunft gesichert werden.

„Das Urteil beseitigt weder den Rohstoffbedarf noch schafft es neue Lagerstätten. Es beantwortet lediglich eine rechtliche Frage. Es beantwortet aber nicht die Frage, wie die Bauwirtschaft künftig mit Sand und Kies für Wohnungen, Straßen, Brücken, Schulen und die Energiewende versorgt werden soll“, erklärt Sascha Kruchen, Geschäftsführer vonzukunft niederrhein.

Urteil kann Rohstoffbedarf nicht senken

Die Verfahrensunterlagen zeigen nämlich, dass die Versorgungslage bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Regionalplans mehr als angespannt war. Danach deckten die tatsächlich genehmigten Restflächen im Jahr 2024 nur noch einen gesicherten Versorgungszeitraum von rund fünf Jahren ab und die Genehmigungslage hat sich bis heute nahezu nicht verbessert. Wir steuern sehenden Auges in eine massive Versorgungslücke.

Gleichzeitig reicht die Tragweite des heutigen Urteils weit über die Rohstoffsicherung hinaus. Mit der vollständigen Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr verliert die gesamte Region ihre zentrale planerische Grundlage. Betroffen sind nicht nur die Festlegungen zur Rohstoffgewinnung, sondern unter anderem auch die Planung von Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriegebieten, Windenergiezonen sowie wichtigen Infrastrukturprojekten.

Ausgewiesene Gewinnungsflächen bleiben genehmigungsfähig

„Die Region Ruhr steht damit vor einer Phase erheblicher Unsicherheit. Das Urteil betrifft nicht nur die Rohstoffversorgung, sondern zahlreiche Zukunftsfragen der regionalen Entwicklung. Umso mehr stellt sich die Frage, ob die vergangenen Jahre nicht besser für einen konstruktiven Dialog und gemeinsame Lösungen genutzt worden wären, statt immer neue juristische Auseinandersetzungen zu führen“, erklärt Kruchen.

Allerdings bleiben die aktuell ausgewiesenen Abgrabungsbereiche auch in den Kläger-Kommunen nach dem heutigen Urteil genehmigungsfähig, es fällt lediglich die planerische Steuerung weg. Das bedeutet auch, dass die Unternehmen nun sogar Anträge für beliebige Gewinnungsflächen stellen können. Diese außergewöhnliche Rechtslage gab es vor einigen Jahren schon im Regierungsbezirk Köln

Die Rechnung landet bei Städten, Gemeinden und Bürgern

zukunft niederrhein warnt auch vor den Folgen einer weiteren Verknappung der heimischen Rohstoffversorgung. Die Preise für Sand und Kies sind in Nordrhein-Westfalen laut it.nrw in den letzten zehn Jahren um 90 Prozent gestiegen. Gleichzeitig kämpfen viele Kommunen mit erheblichen Haushaltsdefiziten und stehen vor großen Investitionen in ihre Infrastruktur. Wer dann die regionale Sand- und Kiesgewinnung weiter verknappt, macht Straßen, Brücken, Schulen und Wohnungsbau teurer.

„Der Preis einer unsicheren Rohstoffversorgung landet am Ende nicht bei den Gerichten, sondern in den Haushalten unserer Städte und Gemeinden. Und damit letztlich bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass neue Abhängigkeiten

meist erst dann bemerkt werden, wenn die Rechnung kommt. Wir sollten bei unverzichtbaren Baurohstoffen nicht denselben Fehler machen. Es geht nicht um die Interessen einer Branche. Es geht um die Frage, wie ein Industrieland seine Infrastruktur erhalten, bezahlbaren Wohnraum schaffen, die Energiewende umsetzen und seinen Bürgerinnen und Bürgern auch künftig funktionierende öffentliche Leistungen bieten will“, so Kruchen abschließend.


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